Languages :

EC DG Beschäftigung, soziale Angelegenheit und Chancengleichheit

Logo Media Diversity InstituteJahrelang lag der Handlungsschwerpunkt der EU im Bereich der Nichtdiskriminierung auf der Bekämpfung der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit und des Geschlechts (NB: Die Europäische Kommission spricht in diesem Zusammenhang von geschlechtsspezifischer Diskriminierung). Im Jahr 1997 jedoch genehmigten die Mitgliedstaaten einstimmig den Vertrag von Amsterdam.Artikel 13 dieses neuen Vertrags verlieh der Gemeinschaft neue Befugnisse bei der Bekämpfung der Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung.more...